Rechtsprechung
SG Halle, 03.08.2012 - S 24 R 677/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 101 Abs 1 SGB 6, § 43 Abs 1 SGB 6, § 43 Abs 2 SGB 6, § 43 Abs 3 SGB 6
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Aufgabe einer Teilzeitbeschäftigung -Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes - Rentenbeginn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung anstelle einer gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 19.12.1996 - GS 2/95
Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer …
Auszug aus SG Halle, 03.08.2012 - S 24 R 677/11
Angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage gehen die Rentenversicherungsträger in der Regel ohne weitere Ermittlungen davon aus, dass die Vermittlung eines in seinem Leistungsvermögen qualitativ und quantitativ eingeschränkten Versicherten nicht innerhalb der Jahresfrist möglich ist, so dass der Leistungsfall bereits mit dem Absinken des Leistungsvermögens auf unter sechs Stunden täglich angenommen wird (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24f.;… Niesel, in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand Juli 2009, § 43 Rnr. 32 mit weiteren Nachweisen).Denn nach der Rechtsprechung ist der Arbeitsmarkt für Personen, die nach ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen nur Teilzeitarbeit verrichten können, praktisch verschlossen, wenn dem Versicherten nicht innerhalb eines Jahres ein Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24f.; BSG, Beschluss des Großen Senats vom 10.12.1976 - 2/75, 3/75, 4/75 und 3/76 - BSGE 43, 75f.).
- LSG Bayern, 28.06.2006 - L 13 R 157/05
Rente wegen voller Erwerbsminderung anstatt einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, …
Auszug aus SG Halle, 03.08.2012 - S 24 R 677/11
Im Gegensatz zur Entstehung und Fälligkeit des ersten Einzelanspruchs nicht befristeter Renten wird die sich aus dem Stammrecht auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergebende Entstehung und Fälligkeit des ersten Einzelanspruchs einer befristeten Rente auf den Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit hinausgeschoben (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2006 - L 13 R 157/05 - juris).Vielmehr kommt es auch auf die konkrete Beschäftigungssituation des Versicherten an (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2006 - L 13 R 157/05 - juris).
- BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus SG Halle, 03.08.2012 - S 24 R 677/11
Denn nach der Rechtsprechung ist der Arbeitsmarkt für Personen, die nach ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen nur Teilzeitarbeit verrichten können, praktisch verschlossen, wenn dem Versicherten nicht innerhalb eines Jahres ein Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann (BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24f.; BSG, Beschluss des Großen Senats vom 10.12.1976 - 2/75, 3/75, 4/75 und 3/76 - BSGE 43, 75f.). - BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R
Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - …
Auszug aus SG Halle, 03.08.2012 - S 24 R 677/11
Das Vorbringen der Klägerin führt nicht zu einer anderen Bewertung, insbesondere nicht das von der Klägerin zitierte Urteil des BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R -juris). - BSG, 11.12.1969 - GS 4/69
Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit …
Auszug aus SG Halle, 03.08.2012 - S 24 R 677/11
" Wie der GS bereits in den damaligen Beschlüssen entschieden hat (BSGE 30, 167, 171ff; 192, 195ff), ist es Sinn und Zweck der Renten wegen BU oder EU, durch Krankheit oder Gebrechen ausfallendes Erwerbseinkommen zu ersetzen.